Der SÄB hat ordentliche, außerordentliche, korrespondierende und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
Ordentliches Mitglied
Ordentliche Mitglieder im SÄB können alle Personen werden, die das Studium der Medizin abgeschlossen haben. Ein ordentliches Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung Teilnahme-, Beratungs- und Stimmrecht. Das Stimmrecht ruht, wenn das betreffende Mitglied mit der Beitragszahlung im Rückstand ist.
Außerordentliches Mitglied
Außerordentliche Mitglieder im SÄB können Studenten, Sportwissen- schaftler sowie Personen werden, die im Dienste der Gesundheit von Sporttreibenden tätig sind. Außerordentliche Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Teilnahme- und Beratungsrecht und sollen von Organen des SÄB und SÄW in eigenen Angelegenheiten gehört werden.
Förderndes Mitglied
Fördernde Mitglieder im SÄB können natürliche beziehungsweise juristische Personen werden. Fördernde Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Teilnahme- und Beratungsrecht.
Korrespondierendes Mitglied
Korrespondierende Mitglieder im SÄB können alle Personen werden, die durch ihr Interesse oder ihre Leistungen auf dem Gebiet der Sportmedizin hervorgetreten sind.
Ehrenmitglied
Ehrenmitglieder werden vom Präsidium des SÄB ernannt.